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§ 9 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) - Aufgaben der Verwaltungskommission

Organe - Verwaltungskommission
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§ 9 EG AHVG/IVG · Aufgaben der Verwaltungskommission

1. Der Verwaltungskommission obliegen folgende Aufgaben

1. Ernennung der Direktorin oder des Direktors der SVA Thurgau

8. Erlass eines Geschäftsreglements, eines privatrechtlichen Personalreglements und eines Reglements über die Entschädigung der Verwaltungskommission

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