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831.2 CH-TG

§ 1 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) - Name, Rechtsform, Sitz

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 EG AHVG/IVG · Name, Rechtsform, Sitz

1. Die Sozialversicherungsanstalt Thurgau ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Name ist «SVA Thurgau». Sie hat ihren Sitz in Frauenfeld.

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) - Name, Rechtsform, Sitz § 6 EG AHVG/IVG →

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