831.1
CH-TG
§ 9 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) - Kosten der AHV-Ausgleichskasse
Finanzierung
§ 9 EG AHVG/IVG · Kosten der AHV-Ausgleichskasse
1. Die Kosten der AHV-Ausgleichskasse werden durch Verwaltungskostenbeiträge gemäss Art. 69 AHVG gedeckt, soweit Bundesaufgaben wahrgenommen werden.
2. Der Kanton trägt die Kosten der von ihm übertragenen Aufgaben, soweit nichts anderes bestimmt ist.