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§ 4 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) - Organe

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 EG AHVG/IVG · Organe

1. Organe der AHV-Ausgleichskasse sind

1. die Leiterin oder der Leiter der AHV-Ausgleichskasse;

2. die Gemeindezweigstellen;

3. die externe Revisionsstelle.

2. Organe der IV-Stelle sind

1. die Leiterin oder der Leiter der IV-Stelle;

2. die externe Revisionsstelle.

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