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819.1 VETG CH-TG

§ 33 Gesetz über das Veterinärwesen (VetG) - Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühren

Besondere Bestimmungen zur Lebensmittelgesetzgebung im Bereich der tierischen Primärproduktion sowie der Schlachtung und Fleischkontrolle
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§ 33 VetG · Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühren

1. Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist gebührenpflichtig.

2. Der Regierungsrat bestimmt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben die Höhe der zu entrichtenden Untersuchungsgebühren.

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