814.331
CH-TG
Art. 7 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Schaffhausen und Thurgau über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage
Art. 7 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Schaffhausen und Thurgau über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage
1. Zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Anstände, bei welchen dem Verband oder einer Verbandsgemeinde lediglich die Rechtsstellung eines Privaten zukommt, fallen in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden der Vertragskantone.
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Kanton Thurgau 814.331
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