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814.331 CH-TG

Art. 1 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Schaffhausen und Thurgau über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage

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Art. 1 Vertrag zwischen den Regierungen der Kantone Schaffhausen und Thurgau über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage

1. Die Gemeinden Stein am Rhein SH, Eschenz, Kaltenbach, Mammern und Wagenhausen TG werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage zu einem Zweckverband zusammenzuschliessen. Dem Zweckverband können weitere Gemeinden beitreten.

2. Der Zweck und die Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner unter sich und gegenüber dem Verband sind von den Gemeinden in Statuten festzulegen. Diese Statuten bedürfen der Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone und treten nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.

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