Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
814.323 CH-TG

Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage

1. Der Verband kann durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone verhalten werden, weitere Gemeinden in den Verband aufzunehmen.

← Art. 1 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage Kanton Thurgau 814.323 Art. 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →