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Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über den Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungsanlage durch den Abwasserverband Oberes Murgtal

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Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über den Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungsanlage durch den Abwasserverband Oberes Murgtal

1. Der Verband kann durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone verhalten werden, weitere Gemeinden aufzunehmen.

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