814.03
USGV
CH-TG
§ 2 Verordnung zur Umweltschutzgesetzgebung (USGV) - Information
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 USGV · Information
1. Das Amt für Umwelt informiert die Öffentlichkeit sachgerecht über die Belange des Umweltschutzes und den Stand der Umweltbelastung.
2. Über die spezifischen Belange der Politischen Gemeinden und ihrer Zweckverbände informieren diese selbst.