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812.7 GSBM CH-TG

§ 4 Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests (GSBM) - Gesuche

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§ 4 GSBM · Gesuche

1. Gesuche um Gewährung des Solidaritätsbeitrags sind bis am 31. Dezember 2028 beim Staatsarchiv des Kantons Thurgau einzureichen. Wird bis dahin kein Gesuch eingereicht, ist der Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag verwirkt.

2. Die gesuchstellende Person macht Angaben, die geeignet sind, ihre Betroffenheit aufgrund der Krankenakte, der Dokumente im Nachlass Roland Kuhn oder der von ihr eingereichten Akten zu klären.

3. Das Staatsarchiv des Kantons Thurgau stellt ein Gesuchsformular zur Verfügung.

4. Es prüft die Gesuche in der Reihenfolge des Eingangs und erledigt diese mittels Entscheid.

5. Gegen die Ablehnung des Gesuches kann innert 30 Tagen mündlich oder schriftlich beim Staatsarchiv des Kantons Thurgau Einsprache erhoben werden.

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