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812.4 GTA CH-TG

§ 5 Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol (GTA) - Zuständigkeit

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§ 5 GTA · Zuständigkeit

1. Der Vollzug dieses Gesetzes ist Sache der Gemeinde. Diese kann die Polizeiorgane des Kantons beiziehen.

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