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812.4 GTA CH-TG

§ 2 Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol (GTA) - Jugendschutz

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§ 2 GTA · Jugendschutz

1. Die Abgabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige ist verboten.

2. Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dürfen in Automaten verkauft werden, wenn diese für Minderjährige nicht zugänglich sind.

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