812.4
GTA
CH-TG
§ 2 Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol (GTA) - Jugendschutz
§ 2 GTA · Jugendschutz
1. Die Abgabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige ist verboten.
2. Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dürfen in Automaten verkauft werden, wenn diese für Minderjährige nicht zugänglich sind.