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812.4 GTA CH-TG

§ 1 Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol (GTA) - Verbot der Plakatwerbung

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§ 1 GTA · Verbot der Plakatwerbung

1. Werbung auf Plakaten und in plakatähnlicher Form ist verboten auf öffentlichem sowie öffentlich einsehbarem privaten Grund für

1. * Tabakprodukte

1bis. * Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten)

2. * Getränke mit mehr als 15 Volumenprozenten Ethanol und Mischgetränke, die gebrannte Wasser enthalten

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