812.4
GTA
CH-TG
§ 1 Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol (GTA) - Verbot der Plakatwerbung
§ 1 GTA · Verbot der Plakatwerbung
1. Werbung auf Plakaten und in plakatähnlicher Form ist verboten auf öffentlichem sowie öffentlich einsehbarem privaten Grund für
1. * Tabakprodukte
1bis. * Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten)
2. * Getränke mit mehr als 15 Volumenprozenten Ethanol und Mischgetränke, die gebrannte Wasser enthalten