810.16
EKOS
CH-TG
Art. 6 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) - f) Geschäftsreglement
Art. 6 EKOS · f) Geschäftsreglement
1. Die EKOS erarbeitet ein Geschäftsreglement über die Organisation und Arbeitsweise.
2. Das Geschäftsreglement bedarf der Genehmigung der Gesundheitsdirektionen der Vereinbarungskantone.