Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
810.16 EKOS CH-TG

Art. 4 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) - d) Budget, Jahresrechnung und Revision

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 EKOS · d) Budget, Jahresrechnung und Revision

1. Die EKOS erstellt jährlich ein Budget und eine Jahresrechnung.

2. Revisionsstelle ist die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen. Sie prüft das Rechnungswesen und die Jahresrechnung der EKOS.

← Art. 3 EKOS Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) - Ethikkommission Ostschweiz a) Bezeichnung und Sitz Art. 5 EKOS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →