810.16
EKOS
CH-TG
Art. 14 Vereinbarung über die Einsetzung der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) - b) Aufhebung bestehender Vereinbarungen
Art. 14 EKOS · b) Aufhebung bestehender Vereinbarungen
1. Die Vereinbarung ersetzt bestehende Vereinbarungen zwischen den Vereinbarungskantonen im Zusammenhang mit der Führung von Ethikkommissionen. Diese Vereinbarungen werden ab Vollzugsbeginn dieser Vereinbarung aufgehoben.