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810.1 GG CH-TG

§ 29 Gesundheitsgesetz (GG) - Geltungsbereich

Rechte und Pflichten der Patienten und Patientinnen
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§ 29 GG · Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Patienten und Patientinnen finden in sämtlichen öffentlichen und privaten Einrichtungen und Organisationen des Gesundheitswesens Anwendung. Sie gelten sinngemäss auch für Personen, die in Behandlung und Pflege bei freiberuflich tätigen Bewilligungsinhabern und Bewilligungsinhaberinnen stehen.

2. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.

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