810.1
GG
CH-TG
§ 13 Gesundheitsgesetz (GG) - Erlöschen der Bewilligung
Berufe des Gesundheitswesens - Bewilligungen
§ 13 GG · Erlöschen der Bewilligung
1. Die Bewilligung erlischt mit
1. * ...
2. * einem rechtskräftig ausgesprochenen Berufsverbot
3. * der schriftlichen Verzichtserklärung des Bewilligungsinhabers oder der Bewilligungsinhaberin gegenüber der zuständigen Behörde
4. * der Vollendung des 70. Altersjahrs