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810.1 GG CH-TG

§ 13 Gesundheitsgesetz (GG) - Erlöschen der Bewilligung

Berufe des Gesundheitswesens - Bewilligungen
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§ 13 GG · Erlöschen der Bewilligung

1. Die Bewilligung erlischt mit

1. * ...

2. * einem rechtskräftig ausgesprochenen Berufsverbot

3. * der schriftlichen Verzichtserklärung des Bewilligungsinhabers oder der Bewilligungsinhaberin gegenüber der zuständigen Behörde

4. * der Vollendung des 70. Altersjahrs

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