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§ 14 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer - Aufhebung bisherigen Rechtes

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§ 14 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Die Vollziehungsverordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer vom 15. März 1976 wird aufgehoben.

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