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747.2 CH-TG

§ 10 Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer - Verzugsfolgen

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§ 10 Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer · Verzugsfolgen

1. Wenn der Halter oder die Halterin mit der Entrichtung der Steuer oder von Gebühren im Rückstand ist, kann der Schiffsausweis verweigert oder entzogen werden.

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