747.2
CH-TG
§ 10 Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer - Verzugsfolgen
§ 10 Gesetz über die Wasserfahrzeugsteuer · Verzugsfolgen
1. Wenn der Halter oder die Halterin mit der Entrichtung der Steuer oder von Gebühren im Rückstand ist, kann der Schiffsausweis verweigert oder entzogen werden.