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747.11 CH-TG

§ 7 Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der Schiffahrtskontrolle - Inkrafttreten

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§ 7 Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der Schiffahrtskontrolle · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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