747.11
CH-TG
§ 6 Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der Schiffahrtskontrolle - Änderung bisherigen Rechtes
§ 6 Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der Schiffahrtskontrolle · Änderung bisherigen Rechtes
1. Die Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der Schiffahrtskontrolle vom 30. August 1988 wird aufgehoben.