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747.11 CH-TG

§ 3 Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der Schiffahrtskontrolle - Ausweise

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§ 3 Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der Schiffahrtskontrolle · Ausweise

1. Für die Ausstellung von Ausweisen sind folgende Gebühren zu entrichten

1. Führer- oder Schiffsausweis: Fr. 50

2. Provisorischer Schiffsausweis: Fr. 40

3. Eintrag einer weiteren Kategorie im Führerausweis: Fr. 25

4. Neuanfertigung oder Umschreibung eines gültigen Schiffsführerausweises nach Kantons-, Namenswechsel oder ähnlichem: Fr. 25

5. Duplikat eines Führer- oder Schiffsausweises: Fr. 25

6. Eintrag Wohnorts- und Adressänderungen sowie Standortänderungen des Schiffes innerhalb des Kantons: gebührenfrei

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