747.11
CH-TG
§ 3 Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der Schiffahrtskontrolle - Ausweise
§ 3 Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren der Schiffahrtskontrolle · Ausweise
1. Für die Ausstellung von Ausweisen sind folgende Gebühren zu entrichten
1. Führer- oder Schiffsausweis: Fr. 50
2. Provisorischer Schiffsausweis: Fr. 40
3. Eintrag einer weiteren Kategorie im Führerausweis: Fr. 25
4. Neuanfertigung oder Umschreibung eines gültigen Schiffsführerausweises nach Kantons-, Namenswechsel oder ähnlichem: Fr. 25
5. Duplikat eines Führer- oder Schiffsausweises: Fr. 25
6. Eintrag Wohnorts- und Adressänderungen sowie Standortänderungen des Schiffes innerhalb des Kantons: gebührenfrei