746.1
RLV
CH-TG
§ 5 Verordnung zur eidgenössischen Rohrleitungsgesetzgebung (RLV) - Vernehmlassung
Bewilligung für Bau und Betrieb
§ 5 RLV · Vernehmlassung
1. Das Amt stellt das Gesuch und die Unterlagen unter Ansetzung einer angemessenen Frist allen betroffenen Gemeinden und Amtsstellen zur Vernehmlassung zu.