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746.1 RLV CH-TG

§ 4 Verordnung zur eidgenössischen Rohrleitungsgesetzgebung (RLV) - Gesuch

Bewilligung für Bau und Betrieb
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§ 4 RLV · Gesuch

1. Das Gesuch um Bewilligung für Bau und Betrieb hat sinngemäss die Angaben nach Art. 8 der Rohrleitungsverordnung (RLV) zu enthalten.

2. Dem Gesuch sind insbesondere die in Art. 9 bis Art. 11 RLV aufgeführten Unterlagen beizulegen. Das Amt setzt deren Anzahl fest.

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