746.1
RLV
CH-TG
§ 4 Verordnung zur eidgenössischen Rohrleitungsgesetzgebung (RLV) - Gesuch
Bewilligung für Bau und Betrieb
§ 4 RLV · Gesuch
1. Das Gesuch um Bewilligung für Bau und Betrieb hat sinngemäss die Angaben nach Art. 8 der Rohrleitungsverordnung (RLV) zu enthalten.
2. Dem Gesuch sind insbesondere die in Art. 9 bis Art. 11 RLV aufgeführten Unterlagen beizulegen. Das Amt setzt deren Anzahl fest.