742.1
FöVG
CH-TG
§ 7 Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (FöVG) - Tarif- oder Verkehrsverbunde
Fördermassnahmen
§ 7 FöVG · Tarif- oder Verkehrsverbunde
1. Der Kanton fördert die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen.
2. Der Kanton, die Gemeinden oder weitere Interessierte können Tarif- oder Verkehrsverbunde unterstützen oder sich an solchen beteiligen.