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742.1 FöVG CH-TG

§ 7 Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (FöVG) - Tarif- oder Verkehrsverbunde

Fördermassnahmen
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§ 7 FöVG · Tarif- oder Verkehrsverbunde

1. Der Kanton fördert die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen.

2. Der Kanton, die Gemeinden oder weitere Interessierte können Tarif- oder Verkehrsverbunde unterstützen oder sich an solchen beteiligen.

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