§ 9 Strassenverkehrsabgabenverordnung (SVAV) - Administrativmassnahmen
§ 9 SVAV · Administrativmassnahmen
1. Für Administrativmassnahmen werden Gebühren wie folgt erhoben
1. * Verweigerung, Entzug, Annullierung oder Aberkennung von Ausweisen sowie Fahrverbot, Sperr- und Wartefrist: Fr. 300
2. * Vorsorgliche Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Führerausweises: Fr. 100
3. * Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Führerausweises nach negativer Führerprüfung oder Kontrollfahrt (Fahrkompetenz): Fr. 100
4. * Aberkennung nach Ablehnung des prüfungsfreien Austausches des ausländischen Führerausweises oder Umgehung der Zuständigkeit: Fr. 100
5. * Verwarnung: Fr. 200
6. * Wiedererteilung des Führerausweises nach Entzug, Aberkennung, Verweigerung oder Annullierung mit oder ohne Auflagen: Fr. 300
7. * Anordnung von zu überwachenden Auflagen: Fr. 100
8. * Anordnung einer verkehrsmedizinischen oder verkehrspsychologischen Untersuchung: Fr. 300
9. * Änderung einer Massnahme: Fr. 100
10. * Verkehrsunterricht zur Nachschulung: Fr. 200 bis Fr. 300
11. * ...
12. * Mahnung wegen Verzugs eines Arztzeugnisses: Fr. 40