741.1
SVAG
CH-TG
§ 8 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Bemessung
Verkehrssteuer - Pauschale Steuer
§ 8 SVAG · Bemessung
1. Die pauschale Steuer wird als fester Steuerbetrag für die gesamte Steuerperiode unabhängig der Anzahl Tage erhoben.