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741.1 SVAG CH-TG

§ 8 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Bemessung

Verkehrssteuer - Pauschale Steuer
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§ 8 SVAG · Bemessung

1. Die pauschale Steuer wird als fester Steuerbetrag für die gesamte Steuerperiode unabhängig der Anzahl Tage erhoben.

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