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741.1 SVAG CH-TG

§ 6 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Bemessung

Verkehrssteuer - Variable Steuer
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§ 6 SVAG · Bemessung

1. Die variable Steuer bemisst sich auf der Basis der festgelegten Jahressteuer nach Anzahl Tage der Verkehrszulassung.

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