741.1
SVAG
CH-TG
§ 3 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Bemessungsgrundlage
Verkehrssteuer - Allgemeines
§ 3 SVAG · Bemessungsgrundlage
1. Sofern nicht pauschale Ansätze anzuwenden sind, bemisst sich die Steuer grundsätzlich nach dem Hubraum, bei besonderen Fahrzeugen nach der Leistung oder dem Gewicht des Fahrzeuges.