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741.1 SVAG CH-TG

§ 3 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Bemessungsgrundlage

Verkehrssteuer - Allgemeines
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§ 3 SVAG · Bemessungsgrundlage

1. Sofern nicht pauschale Ansätze anzuwenden sind, bemisst sich die Steuer grundsätzlich nach dem Hubraum, bei besonderen Fahrzeugen nach der Leistung oder dem Gewicht des Fahrzeuges.

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