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741.1 SVAG CH-TG

§ 2 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Verkehrsgebühren

Strassenverkehrsabgaben
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§ 2 SVAG · Verkehrsgebühren

1. Der Regierungsrat legt Gebühren für administrative amtliche Verrichtungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr fest.

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