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741.1 SVAG CH-TG

§ 14 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Einzug der Kontrollschilder

Verkehrssteuer - Besondere Bestimmungen
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§ 14 SVAG · Einzug der Kontrollschilder

1. Der Kanton verfügt den Einzug der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises von Fahrzeugen, für welche die Halterin oder der Halter die fälligen Steuern und Gebühren trotz Mahnung nicht bezahlt hat. Solche Verfügungen sind sofort vollstreckbar.

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