Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
734.1 CH-TG

§ 14 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung - Angleichung der Netznutzungstarife

Anschluss und Netznutzung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung · Angleichung der Netznutzungstarife

1. Bei unverhältnismässigen Unterschieden der Netznutzungstarife kann der Regierungsrat nach Anhörung der betroffenen Kreise geeignete Massnahmen zur Angleichung treffen.

← § 13 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung Zweck § 15 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →