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731.11 CECBGEAKENV CH-TG

§ 4d Energienutzungsverordnung (ENV) - Ausnahmen

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
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§ 4d ENV · Ausnahmen

1. Von den Anforderungen gemäss § 4a bis § 4c kann abgewichen werden, wenn zwingende technische, denkmal- oder ortsbildpflegerische Gründe dies erfordern oder ihre Umsetzung mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist.

2. Ausnahmen gemäss Abs. 1 sind zu begründen.

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