731.11
CECBGEAKENV
CH-TG
§ 4d Energienutzungsverordnung (ENV) - Ausnahmen
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
§ 4d ENV · Ausnahmen
1. Von den Anforderungen gemäss § 4a bis § 4c kann abgewichen werden, wenn zwingende technische, denkmal- oder ortsbildpflegerische Gründe dies erfordern oder ihre Umsetzung mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist.
2. Ausnahmen gemäss Abs. 1 sind zu begründen.