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731.11 CECBGEAKENV CH-TG

§ 42e Energienutzungsverordnung (ENV) - Anforderung Eigenstromerzeugung bei Neubauten

Energiesparmassnahmen - Eigenstromerzeugung
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§ 42e ENV · Anforderung Eigenstromerzeugung bei Neubauten

1. Die im, auf oder am Gebäude installierte Elektrizitätserzeugungsanlage bei Neubauten muss mindestens 30 W/m² Energiebezugsfläche leisten.

2. Elektrizität aus Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen kann nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht zur Erfüllung der Anforderung an die Deckung des Wärmebedarfs eingerechnet wird.

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