731.11
CECBGEAKENV
CH-TG
§ 42e Energienutzungsverordnung (ENV) - Anforderung Eigenstromerzeugung bei Neubauten
Energiesparmassnahmen - Eigenstromerzeugung
§ 42e ENV · Anforderung Eigenstromerzeugung bei Neubauten
1. Die im, auf oder am Gebäude installierte Elektrizitätserzeugungsanlage bei Neubauten muss mindestens 30 W/m² Energiebezugsfläche leisten.
2. Elektrizität aus Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen kann nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht zur Erfüllung der Anforderung an die Deckung des Wärmebedarfs eingerechnet wird.