731.1
ENGFRAITA
CH-TG
§ 6b Gesetz über die Energienutzung (ENG) - Angebot von Elektrizität aus erneuerbaren Energien
Fördermassnahmen
§ 6b ENG · Angebot von Elektrizität aus erneuerbaren Energien
1. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben den Endverbrauchern ein Angebot zu unterbreiten, das ausschliesslich aus erneuerbaren Energien besteht, welche bevorzugt aus Schweizer Produktion stammen.
2. Für Endverbraucher, die auf den freien Netzzugang verzichten, und für feste Endverbraucher besteht das Basisangebot ausschliesslich aus erneuerbaren Energien, welche bevorzugt aus Schweizer Produktion stammen. Sie sind vorgängig zu informieren und können eine andere Zusammensetzung der Elektrizität bestellen.