731.1
ENGFRAITA
CH-TG
§ 5 Gesetz über die Energienutzung (ENG) - Aus- und Weiterbildung
Fördermassnahmen
§ 5 ENG · Aus- und Weiterbildung
1. Der Kanton fördert die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Aufgaben nach diesem Gesetz betraut sind.
2. Er kann die Aus- und Weiterbildung von Energiefachleuten unterstützen.