Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
731.1 ENGFRAITA CH-TG

§ 5 Gesetz über die Energienutzung (ENG) - Aus- und Weiterbildung

Fördermassnahmen
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§ 5 ENG · Aus- und Weiterbildung

1. Der Kanton fördert die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Aufgaben nach diesem Gesetz betraut sind.

2. Er kann die Aus- und Weiterbildung von Energiefachleuten unterstützen.

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