731.1
ENGFRAITA
CH-TG
§ 4 Gesetz über die Energienutzung (ENG) - Information und Beratung
Fördermassnahmen
§ 4 ENG · Information und Beratung
1. Kanton und Politische Gemeinden informieren und beraten bezüglich der Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie der Nutzung erneuerbarer und umweltverträglich produzierter Energien.
2. Der Kanton führt eine Energiefachstelle und kann Dritte beiziehen.
3. Die Politischen Gemeinden gewährleisten eine Energieberatung durch eine eigene Beratungsstelle, den Anschluss an eine regionale Beratungsstelle oder durch Beauftragung von geeigneten Fachpersonen.