Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
731.1 ENGFRAITA CH-TG

§ 2a Gesetz über die Energienutzung (ENG) - Vorbildfunktion der Elektrizitätsversorgungsunternehmen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2a ENG · Vorbildfunktion der Elektrizitätsversorgungsunternehmen

1. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen nehmen ihre Vorbildfunktion wahr, indem sie insbesondere

1. den effizienten Energieeinsatz bei der Verteilung, Umformung und Verwendung von Elektrizität fördern,

2. * ihr Netz und den Netzbetrieb im Zusammenhang mit der Netzstabilität, der Versorgungssicherheit und der verstärkten dezentralen Elektrizitätserzeugung netzebenenübergreifend optimieren und

3. gute Anschlussbedingungen für Eigentümer und Betreiber von gemeinschaftlich betriebenen Anlagen zur Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien schaffen.

← § 2 ENG Gesetz über die Energienutzung (ENG) - Zweck § 3 ENG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →