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731.1 ENGFRAITA CH-TG

§ 1 Gesetz über die Energienutzung (ENG) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 ENG · Zweck

1. Dieses Gesetz bezweckt

1. Förderung einer sparsamen und rationellen Energienutzung

2. Förderung der Nutzung erneuerbarer und umweltverträglich produzierter Energien

3. Minderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern

4. Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes

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