725.16
CH-TG
§ 7 Verordnung des Regierungsrates über die Offenhaltung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte - Ausbauprogramm
§ 7 Verordnung des Regierungsrates über die Offenhaltung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte · Ausbauprogramm
1. Das Departement für Bau und Umwelt berücksichtigt den Ausbau der Versorgungsrouten im Rahmen der normalen Strassenbauprogramme.