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725.10 StrWV CH-TG

§ 2 Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege (StrWV) - Strassen- und Wegverzeichnis

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 StrWV · Strassen- und Wegverzeichnis

1. Die Strassen- und Wegverzeichnisse von Kanton und Gemeinden nach § 8 Abs. 3 StrWG haben mindestens folgende Angaben zu enthalten

1. * Länge des Strassen- und Wegstückes

2. durchschnittliche Breite

3. Art des Belages

2. Kanton und Gemeinden führen ihre Verzeichnisse laufend nach.

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