725.1
StrWG
CH-TG
§ 4a Gesetz über Strassen und Wege (StrWG) - Elektronische Daten
Allgemeine Bestimmungen
§ 4a StrWG · Elektronische Daten
1. Der Austausch elektronischer Daten zwischen Behörden des Kantons und der Gemeinden sowie der Bezug elektronischer Daten durch Private richten sich nach der Gesetzgebung über Geoinformation.