721.3
CH-TG
§ 7 Gesetz über die öffentliche Zugänglichkeit der Ufer - Inkrafttreten
§ 7 Gesetz über die öffentliche Zugänglichkeit der Ufer · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch das Volk auf einen vom Regierungsrat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft.