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720.3 IVÖBAIMPCIAP CH-TG

Art. 34 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Formerfordernisse

Kapitel Vergabeanforderungen
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Art. 34 IVöB · Formerfordernisse

1. Angebote und Anträge auf Teilnahme müssen schriftlich, vollständig und fristgerecht gemäss den Angaben in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen eingereicht werden.

2. Sie können elektronisch eingereicht werden, wenn dies in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen ist und die seitens des Auftraggebers definierten Anforderungen eingehalten werden.

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