720.11
VöB
CH-TG
§ 5 Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) - Aufgaben des unabhängigen Expertengremiums
Wettbewerbs- und Studienauftragsverfahren
§ 5 VöB · Aufgaben des unabhängigen Expertengremiums
1. Das Gremium entscheidet über die Rangierung der formell korrekten Wettbewerbsarbeiten und über die Vergabe der Preise. Es spricht zudem eine Empfehlung zuhanden der Auftraggeberin oder des Auftraggebers aus für die Erteilung eines Folgeauftrages oder für das weitere Vorgehen.
2. Es kann auch Beiträge rangieren oder zur Weiterbearbeitung empfehlen, die in wesentlichen Punkten von den Anforderungen in der Ausschreibung abweichen (Ankauf), sofern
1. diese Möglichkeit in der Ausschreibung ausdrücklich festgelegt wurde und
2. es dies gemäss in der Ausschreibung festgelegtem Quorum beschliesst.