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710 CH-TG

§ 9 Gesetz über die Enteignung (TG EntG) - Gegenstand

Grundsätze des Enteignungsrechtes - Allgemeine Bestimmungen
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§ 9 TG EntG · Gegenstand

1. Gegenstand der Enteignung sind Rechte an und aus beweglichen oder unbeweglichen Sachen.

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