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710 CH-TG

§ 38 Gesetz über die Enteignung (TG EntG) - Rechtskraft

Verfahren - Haupt- und Beweisverfahren
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§ 38 TG EntG · Rechtskraft

1. Unter Vorbehalt von § 37 Abs. 2 sind genehmigte Vergleiche rechtskräftigen Entscheiden gleichgestellt.

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