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710 CH-TG

§ 28 Gesetz über die Enteignung (TG EntG) - Aufzulegende Pläne und Unterlagen

Verfahren - Vorverfahren
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§ 28 TG EntG · Aufzulegende Pläne und Unterlagen

1. Es sind insbesondere aufzulegen

1. Projektplan, aus dem die Auswirkungen des Vorhabens auf die beanspruchten und auf die umliegenden Grundstücke ersichtlich sind;

2. Plan und Verzeichnis der zu enteignenden Rechte.

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