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CH-TG
§ 28 Gesetz über die Enteignung (TG EntG) - Aufzulegende Pläne und Unterlagen
Verfahren - Vorverfahren
§ 28 TG EntG · Aufzulegende Pläne und Unterlagen
1. Es sind insbesondere aufzulegen
1. Projektplan, aus dem die Auswirkungen des Vorhabens auf die beanspruchten und auf die umliegenden Grundstücke ersichtlich sind;
2. Plan und Verzeichnis der zu enteignenden Rechte.